Stadtschule kommt – Jetzt entscheiden die Eltern!

Genehmigung liegt vor / Stadt wird mehrere Millionen Euro in Sekundarschule investieren

Lübbecke. Seit Anfang der Woche liegt die Genehmigung des Schulministeriums NRW für die Errichtung einer Sekundarschule in Lübbecke nun auch schriftlich vor. Das Konzept der Stadtschule steht, der Start erfolgt im August am Standort der Jahn-Realschule. Die Entscheidung über den endgültigen Standort soll im März getroffen werden. „Ein großer Schritt in Richtung eines zukunftsweisenden, wohnortnahen Schulsystems ist vollbracht. Aber nur wenn die Eltern ihre Kinder jetzt auch an der Stadtschule anmelden, wird die Sekundarschule kommen“, betont Bürgermeister Eckhard Witte. Die Sekundarschule nimmt ihren Betrieb nach den Sommerferien auf, wenn mindestens 75 Kinder aus dem Lübbecker Stadtgebiet angemeldet werden. Die Anmeldephase beginnt am 13. Februar.

Ein großer Teil der Familien, zwischen 40 und 45 %, hat in den vergangenen Jahren für ihre Kinder nach der Grundschule einen Schulstandort außerhalb Lübbeckes gewählt, bevorzugt Gesamtschulen. Die neue Stadtschule kommt als Sekundarschule mit einem integrierten Schulsystem diesem deutlich geäußerten Elternwillen nach einem längeren gemeinsamen Lernen nach. Die Angebote garantieren individuelle Förderung entsprechend den Bedürfnissen der Kinder. Mit dem pädagogischen Konzept entspricht die Stadtschule einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe. Der Weg zum Abitur wird durch die verbindliche Kooperation mit dem Wittekind-Gymnasium ermöglicht. Die zusätzliche Kooperation mit dem Berufskolleg ist auf den gezielten Übergang zu beruflichen Bildungsgängen ausgerichtet. Die Schule wird im Ganztag geführt und ermöglicht alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I.

Vertreter aller Lübbecker Schulen, der Grundschulen, der Hauptschule, der Jahn-Realschule, des Wittekind-Gymnasiums, der Pestalozzischule, des Berufskollegs und der Schule am Buschkamp haben gemeinsam mit Elternvertretern das pädagogische Konzept erarbeitet. Daraus leitet sich auch ein Raumkonzept ab, das Grundlage für die ausstehende Entscheidung über den endgültigen Schulstandort ist.

Für die Stadtschule kristallisieren sich zwei Standortalternativen heraus. Eine am Standort der jetzigen Realschule mit einem Ergänzungsbau sowie einer umfassenden Modernisierung und eine am Standort der jetzigen Hauptschule mit einem weitgehenden Um- und Neubau. „Politik und Verwaltung sind bereit, in die neue Sekundarschule einen Betrag in einer Größenordnung von mehreren Millionen Euro zu investieren. In jedem Fall werden wir eine Lösung herbeiführen, die sowohl eine sehr gute Umsetzung des Raumkonzeptes als auch eine verträgliche Übergangsphase ermöglicht“, sichert Eckhard Witte zu. Nach einem abschließenden Planungstreffen mit den Akteuren der pädagogischen Arbeitsgruppe und Vertretern der Politik soll die Standortentscheidung im März von Rat und Verwaltung getroffen werden.

Anmeldungen für die Stadtschule (Sekundarschule) Lübbecke sind in der Zeit vom 13. Februar bis zum 2. März im Sekretariat der Jahn-Realschule, Jahnstr. 2, möglich. Fragen zur Anmeldung beantwortet die Schulleiterin, Marion Bienen, Telefon: 05741/7743.

Foto (Dennis Gilbert):
Vom Konzept der Stadtschule Lübbecke überzeugt (von links nach rechts): Rolf Kleffmann (Stadt Lübbecke), Ingeborg Renz (Leiterin Astrid Lindgren-Grundschule), Arnd Geist (Leiter Grundschule Im Kleinen Feld), Silke Gillar (Leiterin Grundschulverbund Gehlenbeck-Nettelstedt), Jörg Bartel (Stadt Lübbecke), Friedhelm Sauerländer (Leiter Wittekind-Gymnasium), Anke Breuer (Leiterin Grundschule Blasheim), Stefan Becker (Leiter Berufskolleg Lübbecke), Axel Grothe (Leiter Pestalozzischule) und Bürgermeister Eckhard Witte.

Stadtschule genehmigt

Pressemitteilung – 02. Februar 2012

Bürgermeister dankt pädagogischer Arbeitsgruppe / Jetzt sind Eltern gefragt

Das NRW-Schulministerium hat heute die Errichtung einer Sekundarschule in Lübbecke genehmigt. „Die Genehmigung der Stadtschule Lübbecke ist eine Bestätigung für die hervorragende Arbeit, die von der pädagogischen Arbeitsgruppe im vergangenen Jahr geleistet wurde. Ich danke den Vertretern der Schulen, den Elternvertretern, den Ratsfraktionen und meinen Mitarbeitern in der Verwaltung für das große Engagement bei der Erstellung des Schulkonzepts für die Stadtschule Lübbecke. Der Weg für eine zukunftssichere Schulentwicklung in Lübbecke ist geebnet. Jetzt sind die Eltern gefragt, wenn am 13. Februar die Anmeldephase beginnt“, kommentiert Bürgermeister Eckhard Witte die positive Nachricht aus Düsseldorf.

Anmeldefrist für die Sekundarschule

Sehr geehrte Eltern der 4. Grundschulklassen,

in den vergangenen Wochen haben Sie sich mit den Grundschullehrern über
den weiteren schulischen Werdegang Ihres Kindes beraten.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bei der Wahl einer weiterführenden Schule
für eine Anmeldung an der Sekundarschule („Stadtschule“) Lübbecke entscheiden.

Wann können Sie Ihr Kind anmelden?
13. Februar – 02. März 2012
(Mo. – Fr. 8.00 – 12.30 Uhr,
Do. 17.00 – 19.00 Uhr)

Wo / bei wem melden Sie Ihr Kind an?
Im Sekretariat / Gebäude der Jahn-Realschule
bei Frau Bienen.

Was müssen Sie zur Anmeldung mitbringen ?
· Familienstammbuch
· Kopie des letzten Zeugnisses
· Anmeldebogen (vierfach)

Für den Fall, dass Sie für Ihr Kind eine Busfahrkarte beantragen wollen, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie den Namen der Einstiegsbushaltestelle in Ihrem Wohnort benennen könnten.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Bienen gerne unter dieser Telefonnummer zur Verfügung:
05741 – 7743 (Mo – Fr 7.30 – 12.30 Uhr)

Stadtschule startet im August

Anmeldephase vom 13. Februar bis 2. März

Der Rat der Stadt Lübbecke hat in seiner letzten Sitzung im Dezember mit einem einstimmigen Votum den Antrag auf Genehmigung der Stadtschule auf den Weg gebracht. Alle Nachbarkommunen, Hüllhorst, Pr. Oldendorf, Hille und Espelkamp, haben ihre Zustimmung zur Einrichtung der Schule erklärt. Mit der Genehmigung der Sekundarschule durch die Bezirksregierung in Detmold ist bis spätestens Anfang Februar zu rechnen. Ab 13. Februar können Eltern ihre Kinder dann an der neuen Schule anmelden, die am 22. August zum Schuljahr 2012/13 in den Räumen der Jahn-Realschule ihren Betrieb aufnehmen wird.

Die Stadtschule kommt als Sekundarschule mit ihrem integrierten Schulsystem dem Wunsch vieler Eltern nach einem längeren gemeinsamen Lernen nach. Ihre Angebote garantieren eine individuelle Förderung entsprechend den Bedürfnissen der Kinder. Mit ihrem pädagogischen Konzept entspricht die Stadtschule weitgehend einer Gesamtschule ohne eigene Oberstufe. Der Anschluss an die gymnasiale Oberstufe wird durch eine verbindliche Kooperation mit dem Wittekind-Gymnasium geregelt, die kurz vor den Weihnachtsferien zwischen der Stadt als zukünftigem Träger der Stadtschule und dem Gymnasium vereinbart wurde. Die Schule wird im Ganztag geführt und ermöglicht alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe 1. Der breite Konsens von Vertretern der Schulen, Elternvertretern, der Verwaltung und aller Ratsfraktionen bei der Einrichtung der Stadtschule ist beispielgebend für Lübbecke. Erstmals haben sich dabei Vertreter aller Lübbecker Schulen in einem Bildungsnetzwerk zusammengefunden, um gemeinsam mit der Stadt ein wohnortnahes Bildungsangebot zukunftssicher aufzustellen.

Kooperationsverträge mit weiteren Lübbecker Schulen sind geplant. So bereitet zum Beispiel die Kooperation mit dem Berufskolleg u.a. den gezielten Übergang zu beruflichen Bildungsgängen aus den Bereichen Wirtschaft/Informationsverarbeitung, Holz/Metall/technisch-gewerblich sowie Sozialpädagogik/Gesundheit vor.

Auch von der Lübbecker Wirtschaft wird die Einrichtung der neuen Sekundarschule begrüßt. „In der Stadtschule Lübbecke werden Wege und Brücken in die duale Ausbildung und Weiterbildung der Schülerinnen und Schüler für eine

berufliche Zukunft aufgezeigt. Das Handwerk ist gern dabei“, sagt Karl Kühn, Vorsitzender der Kreishandwerkerschaft. Auch Carola Pahmeier, Leiterin der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung am Krankenhaus Lübbecke, erklärt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit: „Wir unterstützen die Stadtschule Lübbecke bei der verantwortungsvollen Aufgabe, individuelle Perspektiven für die berufliche Zukunft zuentwickeln.“

An der Klärung der Standortfrage wird zurzeit von Politik und Verwaltung intensiv gearbeitet. Eine umfassende Prüfung durch ein externes Beratungsunternehmen hat verschiedene

Lösungsvarianten von der Erweiterung bestehender Schulen bis zum Neubau ergeben. Bei der Standortentscheidung handelt es sich jedoch um ein sehr komplexes Verfahren, bei dem die jeweiligen Investitionskosten nicht isoliert betrachtet werden können. In die Entscheidungsfindung fließen die Betriebskosten des Schulgebäudes ebenso ein wie die im pädagogischen Konzept der Stadtschule definierten Raumanforderungen, die für das

Angebot eines integrierten Schulsystems notwendig sind. Da es sich um eine sehr weitreichende Entscheidung für Lübbecke handelt, hat eine sorgfältige und gewissenhafte Planung in diesem Fall eindeutig Vorrang gegenüber einer schnellen Entscheidung. Die Stadtschule startet im August in jedem Fall am Standort Jahnstraße (derzeit Realschule).

Bis zum Beginn des Anmeldeverfahrens im Februar wird von Seiten der Bezirksregierung eine kommissarische Schulleitung für die Stadtschule benannt. Bereits ab Januar beginnt das Auswahlverfahren zur Zusammenstellung des Lehrerkollegiums. Ansprechpartnerin für Fragen zur Stadtschule und zum pädagogischen Konzept ist die Leiterin der Jahn-Realschule, Marion Bienen. Sie ist in der Realschule unter der Telefonnummer 05741 / 7743 erreichbar.

Downloads zur weiteren Information

Leitfaden für Schulen und für Gemeinden … PDF ~ 50 KB
[Quelle: Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen]

Leitfaden … Gegenüberstellung Sekundarschule – Gesamtschule PDF ~ 20 KB
[Quelle: Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen]

Sonderausgabe Schule NRW PDF
[Quelle: Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen]

Nächste Schritte vollzogen: Rat fasst Beschluss – Antrag ist in Detmold!

Der Rat der Stadt Lübbecke hat am 16.12.11 beschlossen:
“Die Stadt Lübbecke errichtet ab dem Schuljahr 2012/2013 eine vier- bis fünfzügige Sekundarschule. Die Schule wird als Ganztagsschule geführt und beginnt in den Räumen der Jahn-Realschule. Ab Klasse 7 erfolgt der Unterricht in einer teilintegrierten Form. Die Schule wird nicht an Teilstandorten geführt. Die Stadt Lübbecke beantragt hierfür bei der Bezirksregierung die Genehmigung zur Errichtung. Die Hauptschule Lübbecke und die Jahn-Realschule werden ab dem Schuljahr 2012/2013 auslaufend betrieben.”

Die Verwaltung hat den Antrag am 22.12.11 persönlich bei der Bezirksregierung in Detmold eingereicht, die nun gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung den Antrag prüft und hoffentlich baldmöglichst die entsprechende Genehmigung erteilt. Nach dem Zeitplan des Minsteriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen soll über den Antrag bis spätestens Anfang 02/2012 entschieden sein.

 

Eltern sagen JA zur Stadtschule Lübbecke

Ergebnisse der Elternbefragung liegen vor – Antrag im Dezember

Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur neuen Sekundarschule, der Stadtschule Lübbecke, ist gemacht. Die Ergebnisse der formalen Elternbefragung liegen vor und sie ergeben ein klares Bild: „Nach der Befragung können wir davon ausgehen, dass im nächsten Schuljahr 2012/13 zum Start der Sekundarschule 108 Kinder der jetzigen vierten Klassen diese Schulform in Lübbecke wählen werden“, zeigt sich Rolf Kleffmann, Fachbereichsleiter Bürgerdienste der Stadt Lübbecke, erfreut über die eindeutige Interessenbekundung der Eltern an der neuen Schule. Für die ebenfalls abgefragten derzeitigen dritten Klassen ergibt sich sogar eine Zahl von 158 Kindern, deren Eltern die Stadtschule wählen würden.

„Mit diesem Ergebnis haben wir den notwendigen Rückenwind durch die Eltern unserer Grundschüler bekommen, um die weiteren anstehenden Aufgaben mit Schwung aber auch mit großer Sorgfalt und Verantwortung anzugehen“, erklärt Bürgermeister Eckhard Witte. Aktuell läuft noch die Abstimmung mit den Nachbarkommunen, die ebenfalls ein Bestandteil für das anstehende Genehmigungsverfahren ist. Auch die Arbeitsgruppe, die das pädagogische Konzept der neuen Sekundarschule in Lübbecke erarbeitet hat, setzt ihre Arbeit fort. Unter anderem werden die Anregungen der Eltern, die bei der Befragung unter dem Punkt „Was wäre für Ihre endgültige Entscheidung wichtig?“ gemacht wurden, ausgewertet und mit dem pädagogischen Konzept abgeglichen.

Im Dezember soll dann der Rat die Einrichtung der Sekundarschule beschließen, um rechtzeitig bis zum Jahresende bei der Bezirksregierung den Antrag auf Genehmigung der neuen Schule zu stellen. Die Stadtschule Lübbecke würde dann mit ihren ersten fünften Klassen nach den nächsten Sommerferien zum Schuljahr 2012/13 am Standort der Jahn-Realschule an den Start gehen.

 

Presseveröffentlichungen / Infoflyer

Nachfolgend zwei Presseveröffentlichungen zum aktuellen Stand der Entwicklung.

2011-11-10-Neue-Westfaelische PDF ~ 410 KB
2011-11-10-WestfalenBlatt PDF ~ 500 KB

sowie der aktuelle Infoflyer: Stadtschule-November-2011

Weg frei für die Stadtschule Lübbecke

Pädagogisches Konzept für neue Schule wird den Eltern vorgestellt

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat das neue Schulgesetz mit einer breiten Mehrheit beschlossen und damit die Sekundarschule als neue Schulform ab dem Schuljahr 2012/13 etabliert. „Mit dem schulpolitischen Konsens und dem neuen Schulgesetz NRW ist nun auch der Weg frei für unsere Stadtschule Lübbecke“, zeigt sich Bürgermeister Eckhard Witte erfreut über die Entscheidung in Düsseldorf. „Mit diesen stabilen Rahmenbedingungen sind wir unserem Ziel, Eltern und Kindern in Lübbecke auch im Bereich der Sekundarstufe 1 ein wohnortnahes und zukunftssicheres Schulangebot bieten zu können, einen deutlichen Schritt näher gekommen“.

Parallel zu den politischen Beratungen in der Landeshauptstadt wurde in Lübbecke von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Lübbecker Schulen, Elternvertretern, Professor Bernd Zymek von der Universität Münster als wissenschaftlichem Begleiter sowie Vertretern der Stadtverwaltung intensiv weiter am pädagogischen Konzept für die Stadtschule gearbeitet. Die Stadtschule wird die Vorteile des integrierten Systems einer Gesamtschule bieten und mit ihren Angeboten gleichzeitig den Bedürfnissen der Kinder nach individueller Förderung entsprechen. Mit dem Wittekind-Gymnasium als Kooperationspartner wird den Schülerinnen und Schülern ein Weg zum Abitur in neun Jahren ermöglicht. Im Bereich der Berufswahlorientierung wird die neue Schule alle positiven Erfahrungen und Elemente der Jahn-Realschule und der Hauptschule aufnehmen und das Angebot durch eine intensive Zusammenarbeit mit dem Berufskolleg und Partnern aus der Wirtschaft weiter ausbauen.

Das detaillierte Konzept wird den Eltern der Grundschulkinder an drei  Informationsabenden näher vorgestellt:
- Dienstag, 8. November, 19:30 Uhr, Grundschule Regenbogen
- Mittwoch. 9. November, 19:30 Uhr, Astrid-Lindgren-Grundschule
– Donnerstag, 10. November, 20:00 Uhr, Grundschule Gehlenbeck

Im Anschluss daran führt die Stadt eine förmliche Befragung der Eltern der Grundschulkinder der dritten und vierten Klassen durch, um das Interesse am Angebot der neuen Sekundarschule abschätzen zu können. Die Ergebnisse der Bedarfsabfrage werden ein zentraler Bestandteil des Antrags auf Genehmigung der Stadtschule durch das Schulministerium des Landes NRW sein. Die Stadtschule Lübbecke soll mit ihren ersten fünften Klassen zum Schuljahr 2012/13 am Standort der Jahn-Realschule an den Start gehen.

Sekundarschule

Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Sekundarschule/

Sekundarschule
Beschlossen wurde das 6. Schulrechtsänderungsgesetz am 20. Oktober 2011. Kernelement des neuen Schulgesetzes ist die Sekundarschule als neue Schulform der Sekundarstufe I. Sie wird neben den anderen bereits bestehenden Schulformen der Sekundarstufe I und II (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule) im Schulgesetz verankert. Die Sekundarschule trägt dazu bei, langfristig ein attraktives, gerechtes, leistungsfähiges, umfassendes und wohnortnahes Schulangebot zu gewährleisten.

Die neue Sekundarschule umfasst die Jahrgänge fünf bis zehn, und sie ist mindestens dreizügig. Für die Errichtung sind mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor.

Der Unterricht bietet von Anfang an auch gymnasiale Standards. Die zweite Fremdsprache im sechsten Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot für die zweite Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der Gesamtschule, ab Jahrgangsstufe acht eröffnet.

In der Sekundarschule lernen die Kinder und Jugendlichen mindestens in den Klassen fünf und sechs gemeinsam. Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage eines Beschlusses des Schulträgers unter Beteiligung der Schulkonferenz integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.

Die Sekundarschule verfügt über keine eigene Oberstufe, sie geht aber mindestens eine verbindliche Kooperation mit der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ein. Damit ist sichergestellt, dass Eltern bei der Anmeldung genau wissen, wo ihr Kind das Abitur machen kann.

Zwei Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens

Mit der neuen Sekundarschule und der Gesamtschule gibt es in Nordrhein-Westfalen jetzt neben den Schulformen des gegliederten Schulsystems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) zwei Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens. Das entspricht dem Wunsch vieler Eltern, die die Bildungswege ihrer Kinder länger offen halten wollen.

Das neue Schulgesetz erleichtert die Errichtung von Gesamtschulen. Die erforderliche Mindestschülerzahl wurde von bislang 112 auf 100 Schülerinnen und Schüler gesenkt. Damit wird es für Kommunen zukünftig leichter, bei entsprechendem Bedarf eine Gesamtschule zu gründen.

Verfassungsänderung

In Verbindung mit der Änderung des Schulgesetzes haben die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch eine Änderung der Landesverfassung beschlossen. Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit wurde die Hauptschulgarantie der Verfassung aufgegeben. Der neu gefasste Artikel 10 der Landesverfassung lautet nun: „Das Land gewährleistet ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen ermöglicht.“

Bildungskonferenz

Wichtige Vorarbeiten für das neue Schulgesetz und die Verfassungsänderung sind in der Bildungskonferenz geleistet worden. Auf der Basis eines breiten gesellschaftlichen Konsens haben sich in einem weiteren Schritt CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 19. Juli 2011 in einem Schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen auf gemeinsame Leitlinien für die Gestaltung des Schulsystems geeinigt. Er begründet einen zwölf Jahre währenden Schulfrieden.

Die wichtigsten Neuerungen des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes

  • Die „Sekundarschule“ wird als weitere Regelschulform eingeführt. (Schulgesetz § 17 a)
  • Bei der regionalen Schulentwicklungsplanung sollen die Schulträger zusammenarbeiten und einvernehmliche Lösungen finden. Bei Konflikten steht die Bezirksregierung als Moderatorin bereit; die Schulträger können auch eine andere Stelle mit der Moderation beauftragen. (Schulgesetz § 80 Abs. 2)
  • Die Möglichkeiten zur Bildung von Grundschulverbünden werden erweitert. (Schulgesetz § 83 Abs. 2, 3 und 5)
  • Die 12 Gemeinschaftsschulen können bis Ablauf des Schuljahres 2019/20 und danach auslaufend nach den Versuchsbedingungen arbeiten. Ab dem 1. August 2020 werden sie als Sekundarschulen geführt, wenn sie nur eine Sekundarstufe I umfassen, wenn sie über eine eigene gymnasiale Oberstufe verfügen als Gesamtschulen. Auf Antrag des Schulträgers ist die Überführung auch vorher möglich. (Übergangsvorschriften Artikel 2 Abs. 1).
  • Mindestens 25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse und drei Parallelklassen pro Jahrgang sind Voraussetzung für die Errichtung einer Sekundarschule (Schulgesetz § 82 Abs. 1).
  • Die Errichtungsgröße für eine Gesamtschule, die immer eine eigene gymnasiale Oberstufe hat, beträgt künftig ebenfalls 25 Kinder pro Klasse. Erforderlich sind mindestens vier Parallelklassen.
  • Bis zu 15 Schulen können mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 bzw. 2014/2015 an einem Schulversuch zum Zusammenschluss von Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe teilnehmen (Übergangsvorschriften Artikel 2 Abs. 2).
  • Bestehende Verbundsschulen können bis zum Ablauf des Schuljahres 2019/2020 und danach auslaufend fortgeführt werden. Ab dem 1. August 2020 werden sie als Sekundarschulen geführt. Auf Antrag des Schulträgers ist die Änderung auch vorher möglich (Übergangsvorschrift Artikel 2 Abs. 4).